Mietbestimmungen
Der Mieter ist verpflichtet, die Miete im Voraus zu bezahlen und ein angemessenes Pfand zur Sicherheit zu hinterlegen. Die Minimum-Mietdauer ist 1 Tag.
Der Mieter haftet für verlorenes, gestohlenes oder beschädigtes Material. Gegen eine Gebühr von 10% des Mietbetrags kann dieses Risiko versichert werden. Die Versicherung wird standardmässig gebucht aber sie ist nicht obligatorisch. Das Ersatzmaterial ist nicht versichert. Böswillig verursachten Schäden sind nicht versichert. Die Artikel divers, habit, luge, montagne, pow, raquette, rando, tryski, bâtons (allein) sind nie versichert.
Das gemietete Material ist am Ende des Mietzeitraums bis 17:30 Uhr oder am Folgetag bis 9.00 Uhr zurückzugeben. Andernfalls wird die Mietgebühr für einen weiteren Tag fällig. Das gemietete Material ist nicht übertragbar.
Das Sportgeschäft haftet weder für Unfälle im Zusammenhang mit dem gemieteten Material noch für Objekte, welche im Geschäft deponiert wurden oder für Objekte in der Reparatur oder welche vergessen wurden. Bei Problemen mit dem gemieteten Material ist der Kunde verpflichtet schnellstmöglich das Verleihgeschäft oder ein anderes nächstgelegenes Sportgeschäft aufzusuchen, um den Schaden zu beheben.
Die Kosten durch Normalgebrauch entstandener Schäden werden vom Sportsgeschäft getragen. Bei Böswillig verursachten Schäden (z.B. durch Nutzung auf der Strasse, auf Kies, abseits der Pisten, auf den « rails », aus Gras, unbeschneiten Pisten) muss der Verursacher den Gegenwert des gemieteten Materials bezahlen.
Wenn das Material mitgenommen wird ist das Akzeptieren der Mitbestimmungen angenommen. Im Zweifelsfall sind die Mietbestimmungen und der Mietvertrag in Originalsprache (französisch) gültig.